„PAPI“, die bewährte Software, jetzt in der neuen Version 9
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„PAPI“, Software Lizenzbedingungen und Garantiegewährleistung

Der Saphir Verlag (kurz Verlag) ist durch Vertrag mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (kurz BVL) berechtigt, Daten über zugelassene Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe, außerdem Auswertungssoftware und die zugehörigen Updates (kurz Software) zu vertreiben. Mit dem Herunterladen entsprechender Dateien aus dem Internet erkennen Sie diesen Lizenzvertrag an. Der folgende Text gibt den Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Verlag wieder. Falls Sie mit diesem Vertrag oder mit Teilen des Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie die heruntergeladenen Dateien nicht installieren.  Die aktuelle Software, auf die sich diese Lizenzvereinbarung bezieht, ist das Programm „PAPI“. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über Software tritt zwischen Ihnen und dem Verlag die Vereinbarung mit folgendem Inhalt in Kraft.

1. Lizenzumfang:
Nach der Installation des Programms „PAPI“ wird die Software vom Verlag lizenziert. Damit wird das Nutzungsrecht für die Software erworben. Für eine Lizenzgebühr gewährt Ihnen der Verlag das nicht exklusive Recht, diese Software auf nur einem Computer und nur an einem Arbeitsplatz zu verwenden. Die Lizenzgebühr wird fällig, wenn die Software vom Verlag lokal auf dem Rechner des Lizenznehmers freigeschaltet wurde. Mit der Freischaltung der Software wird zugleich ein unbefristeter Vertrag über die Lieferung von monatlichen Daten-Updates und unregelmäßigen Programm-Updates durch den Verlag geschlossen. Die monatlichen Updates sind mit den persönlichen Logindaten des Lizenznehmers von der Website des Verlages herunterzuladen. Die Kosten für diesen Updateservice sind mit der Lizenzgebühr abgegolten. Die Lizenzgebühr ist eine Jahresgebühr und wird zum Anfang eines Kalenderjahres dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt. Ausgenommen und nicht durch die Lizenzgebühr abgegolten ist der Support per Fernwartung. Der Auftrag für eine Fernwartung per Teamviewer muss von dem Anwender per Mail erteilt werden und wird in Arbeitseinheiten (1 AE = 10 min) abgerechnet.
2. Eigentumsrecht an der Software:
Als Lizenznehmer erwerben Sie die Dateien, in denen die Software gespeichert ist. Das BVL bzw. der Verlag bleiben Eigentümer der Daten/Software (BVL Daten, Verlag Software), die in einer Datei und allen nachfolgenden Kopien davon gespeichert ist, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium das Original oder die Kopien existieren. Die Lizenzgewährung bedeutet jedoch nicht, dass die Original-Software oder die Kopien davon verkauft werden.
3. Kopierbeschränkungen:
Die Software und die evtl. dazugehörigen Drucksachen sind durch Copyright geschützt. Unberechtigtes Kopieren der Software sowie das Kopieren von dazugehörenden Drucksachen ist ausdrücklich verboten. Als Lizenznehmer sind Sie rechtlich verantwortlich für jede Verletzung des Copyrights, die dadurch verursacht oder ermöglicht wurde, dass Sie selber den Lizenzvertrag oder Teile daraus nicht eingehalten haben. Gemäß diesen Einschränkungen ist eine einzige Kopie nur dann erlaubt, wenn diese ausschließlich für Backup-Zwecke verwendet wird.
4. Nutzungsbeschränkung:
Als Lizenznehmer ist es Ihnen gestattet, die Software physikalisch von einem Computer auf einen anderen zu übertragen, solange die Software nur auf einem Computer zur jeweiligen Zeit benutzt wird. Es ist nicht gestattet, Kopien der Software an andere zu verteilen oder zu verkaufen. Es ist nicht gestattet, die Software zu modifizieren, zu adaptieren, zu dekompilieren, zu übersetzten, umzuarbeiten oder daraus abgeleitete Programme zu entwickeln. Der Verlag behält sich vor, durch geeignete Maßnahmen ausschließlich die vereinbarte Nutzung sicherzustellen und bei Verstößen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
5. Nutzung von exportierten Daten:
Die Software bietet eine Funktion, bestimmte Daten in eine von Excel lesbare Datei zu exportieren. Dieser Datenexport ist kostenpflichtig und kann durch eine telefonische Freischaltung aktiviert werden. Die exportierten Daten dürfen nur für private oder interne Zwecke verwendet werden. Es ist untersagt, diese Daten in eigene oder fremde Software zu integrieren, Software zu entwickeln, die auf die exportierten Daten zugreift, diese Daten in eigene oder fremde Websites einzufügen oder in irgendeiner anderen Form im Internet zu veröffentlichen. Es ist weiterhin untersagt, die exportierten Daten in irgendeiner Form kommerziell zu nutzen und gegen Entgelt zu verteilen. Eine Befreiung von diesen Einschränkungen ist möglich, wenn der Datenexport ausdrücklich für eine erweiterte Nutzung in der oben erwähnten Form freigeschaltet wurde. In jedem Fall gilt die aktuelle Preisliste, die im Internet unter www.saphirverlag.de/papi.html  oder direkt im Freischaltfenster der Software eingesehen werden kann. Der Anwender trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, dass die exportierten Daten nicht verändert werden. Diese Daten dürfen nicht als Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet werden. Textbereiche, die aus Programmfenstern über das Kopieren in die Zwischenablage in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden, fallen nicht unter die Nutzungsbeschränkungen. Der Anwender trägt aber auch in diesem Fall die Verantwortung für die Unversehrtheit der Daten.
6. Übertragungsbeschränkung:
Diese Software wird nur dem Lizenznehmer lizenziert und kann nicht auf Dritte übertragen werden, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch den Verlag. In keinem Fall ist es gestattet, die Software zeitweilig oder permanent zu verleihen, zu verleasen oder auf andere Weise kommerziell zu übertragen.
7. Gültigkeitsdauer
Diese Lizenz erlischt automatisch und ohne ausdrückliche schriftliche Notiz vom Verlag, sofern einer der Bestandteile des Lizenzvertrages verletzt wurden.
8. Update-Informationen und Service-Leistungen:
Wenn der Verlag verbesserte Versionen der Software (PAPI) anbietet, informiert er den Lizenznehmer direkt, in der Regel per E-Mail, vorausgesetzt, dass die E-Mail-Adresse des Anwenders beim Verlag vorliegt. Dieser Service ist mit den jährlichen berechneten Lizenzgebühren abgegolten. Darüber hinaus bietet der Verlag gegen Berechnung an, mit einer Fernwartung per Teamviewer dem Anwender bei der Lösung von Problemen behilflich zu sein. Für die Fernwartung bedarf es eines Auftrages per Email.
9. Gewährleistungen:
Die Software wird angeboten „wie sie ist“ ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder impliziert). Der Verlag lehnt jede Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Software für einen speziellen Verwendungszweck ab. Darüber hinaus gibt der Verlag keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Nutzung oder dem Nutzungsresultat der Software in Bezug auf Richtigkeit, Genauigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität oder anderes. Das Gebrauchsrisiko für die Software trägt der Lizenznehmer.
10. Garantie:
Im Fall, dass physikalische Fehler am Medium, mit dem die Software ausgeliefert wird, auftreten sollten, ist der Verlag verpflichtet, das Medium umzutauschen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die heruntergeladene Datei gelöscht wird.  Darüber hinaus werden vom Verlag keine zusätzlichen Garantien oder Zusagen bezüglich Software oder Dokumentation, dessen Qualität, Umfang oder Brauchbarkeit für den Zweck des Lizenznehmers übernommen.
11. Haftungsbeschränkungen:
Weder der Verlag noch andere Personen, die bei der Entwicklung, Produktion oder Lieferung dieses Produktes beteiligt waren, können für irgendwelche direkten oder indirekten, sich als Folge- oder zufällig ergebende Schäden haftbar gemacht werden (einschließlich Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Informationsverlust). Dies gilt für alle Fälle des Gebrauchs, ebenfalls für den Fall, dass das Produkt unbrauchbar, durch Fehler im Rechnersystem des BVL, des Verlags oder infolge höherer Gewalt nicht lieferbar ist. Die Haftung des Verlags und Ihr alleiniger Ersatzanspruch beschränkt sich auf eine brauchbare neue Datei. Der Verlag entscheidet über eine Erstattung des Kaufpreises oder Ersatz. Sofern Schäden durch Missbrauch oder fehlerhaften Einsatz aufgetreten sind, ist der Verlag nicht verpflichtet, Ersatz zu liefern.
12. Kündigung des Servicevertrages:
Der Servicevertrag für die Software kann mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden. Hierzu bedarf es einer formlosen Mitteilung an den Verlag. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn eine Kündigungsbestätigung vom Verlag beim Lizenznehmer vorliegt. Mit der Kündigung sperrt der Verlag die Logindaten des Lizenznehmers und damit den Zugang zu weiteren Aktualisierungen der Software „PAPI“.
13. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Verlag ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Gifhorn.

Stand 1. Oktober 2015   


Sie können die Lizenzbedingungen hier auch als pdf-Datei herunterladen.

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                                    Saphir Verlag · Gutsstraße 15 · 38551 Ribbesbüttel

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