






Der Saphir Verlag (kurz Verlag) entwickelt auf Grundlage der Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL) das Programm „PAPI“ für die Pflanzenschutzdienste der Länder, für Hersteller und Vertreiber, sowie für berufliche und private Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Mit dem Download der Setup-Datei erkennen Sie diesen Lizenzvertrag zur Nutzung des Programms „PAPI“ an. Falls Sie mit diesem Vertrag oder mit Teilen des Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie eine heruntergeladene Datei nicht installieren oder öffnen.
1. Allgemeines, Lizenzerwerb, Abonnement
Nach der Installation des Programms „PAPI“ muss die Software vom Verlag lizenziert werden. Das geschieht durch die Mitteilung eines Codes. Damit wird das Nutzungsrecht für die Software erworben. Für eine jährliche Lizenzgebühr gewährt Ihnen der Verlag das nicht exklusive Recht, diese Software auf nur einem Computer und nur an einem Arbeitsplatz zu verwenden. Die Lizenzgebühr wird fällig, wenn die Software vom Verlag lokal auf dem Rechner des Lizenznehmers freigeschaltet wurde. Mit der Freischaltung der Software wird zugleich ein unbefristeter Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Verlag über die Lieferung von monatlichen Daten-Updates und unregelmäßigen Programm-Updates geschlossen. Die monatlichen Updates sind mit den persönlichen Logindaten des Lizenznehmers von der Website des Verlages herunter zu laden. Die Kosten für diesen Updateservice sind mit der Lizenzgebühr abgegolten. Die Lizenzgebühr ist eine Jahresgebühr und wird zum Anfang eines Kalenderjahres dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt. Ausgenommen und nicht durch die Lizenzgebühr abgegolten ist der Support per Fernwartung, der gesondert in Rechnung gestellt wird.
2. Eigentumsrecht an der Software
Als Lizenznehmer erwerben Sie nicht die Dateien, in denen die Daten gespeichert sind, sondern nur das Recht, das Programm „PAPI“ und die heruntergeladenen Daten zu nutzen. Das BVL bzw. der Verlag bleiben Eigentümer der Daten/Software (BVL Daten, Verlag Software), die in dieser Datei und allen nachfolgenden Kopien davon gespeichert sind, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium das Original oder die Kopien existieren. Die Lizenzgewährung bedeutet nicht, dass die Original-Software oder Kopien davon verkauft werden.
3. Kopierbeschränkungen
Das Programm „PAPI“ist durch Copyright geschützt. Unberechtigtes Kopieren der Software ist ausdrücklich verboten. Als Lizenznehmer sind Sie verantwortlich für jede Verletzung des Copyrights, auch durch Dritte.
4. Nutzungsbeschränkung
Als Lizenznehmer ist es Ihnen nicht gestattet, die Software oder Kopien der Software an andere zu verteilen oder zu verkaufen. Es ist nicht gestattet, die Software zu modifizieren, zu dekompilieren, zu übersetzten, umzuarbeiten oder aus den Daten eigene Programme zu entwickeln. Der Verlag behält sich vor, durch geeignete Maßnahmen ausschließlich die vereinbarte Nutzung sicherzustellen und bei Verstößen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
5. Nutzung von exportierten Daten
Die Software „PAPI“ bietet eine Funktion, bestimmte Daten in eine Exceldatei zu exportieren. Diese Exportfunktion kann durch einen kostenpflichtigen Code aktiviert werden. Die exportierten Daten dürfen nur für private oder interne Zwecke verwendet werden. Es ist untersagt, diese Daten in eigene oder fremde Software zu integrieren, Software zu entwickeln, die auf die exportierten Daten zugreift, diese Daten in eigene oder fremde Websites einzufügen oder in irgendeiner anderen Form im Internet zu veröffentlichen. Es ist weiter-hin untersagt, die exportierten Daten in irgendeiner Form kommerziell zu nutzen und gegen Entgelt zu verteilen. Eine Befreiung von diesen Einschränkungen ist möglich, wenn der Datenexport ausdrücklich für eine erweiterte Nutzung in der oben erwähnten Form kostenpflichtig freigeschaltet wurde. Der Anwender trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, dass die exportierten Daten nicht verändert werden. Diese Daten dürfen nicht als Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet werden. Textbereiche, die aus Programmfenstern über das Kopieren in die Zwischenablage in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden, fallen nicht unter die Nutzungsbeschränkungen. Der Anwender trägt aber auch in diesem Fall die Verantwortung für die Unversehrtheit der Daten.
6. Gültigkeitsdauer
Diese Lizenz erlischt automatisch und ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung vom Verlag, sofern Bestandteile des Lizenzvertrages verletzt wurden.
7. Update Information
Der Verlag informiert die Anwender per E-Mail und auf seiner Website, wenn aktualisierte oder verbesserte Daten- oder Programmversionen vorliegen. Der Download dieser Dateien ist mit der Jahreslizenzgebühr abgegolten.
8. Gewährleistungen
Der Verlag gewährleistet, dass das Programm der Produktbeschreibung im Wesentlichen entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Gegenüber Unternehmern verjähren die Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Bereitstellung der Software. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Gewährleistungsfall ist der Verlag nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Datei (Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängig­machung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software dem spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers genügt, sofern diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Die Auswahl der Software und die Verantwortung für deren Nutzung liegen allein beim Lizenznehmer.
9. Garantie
Im Fall, dass physikalische Fehler am Medium auftreten sollten, ist der Verlag zum Umtausch oder zur Erstattung des Lizenzpreises verpflichtet. Darüber hinaus werden vom Verlag keine zusätzlichen Garantien oder Zusagen bezüglich der Qualität, Umfang oder Brauchbarkeit für den Zweck des Lizenznehmers übernommen.
10. Haftbeschränkungen
Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung des Verlags besteht nicht. Insbesondere haftet der Verlag nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensschäden.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Verlag ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Gifhorn.
Stand: Februar 2026